Informationen zum Kolumbarium

Im Namen der katholischen Gemeinde St. Peter danken wir Ihnen für Ihr Vertrauen. Wir möchten Ihnen einen würdigen Ort für die Beisetzung der sterblichen Überreste Ihrer Angehörigen bieten. Das Kolumbarium von St. Peter dient als letzte irdische Ruhestätte für unsere verstorbenen Gemeindemitglieder und ihre Familien. Es ist dem Andenken an die Verstorbenen gewidmet und zugleich ein Ort der Begegnung, der Meditation und des Gebets.


Die folgenden Regeln und Vorschriften basieren auf denjenigen, die vom Erzbistum Atlanta, Georgia, erlassen wurden, und dienen dem gemeinsamen Schutz der Besitzer aller Nischen und der Erhaltung der natürlichen Schönheit der Gegend.

Teilnahmeberechtigung


Das Kolumbarium dient der Beisetzung der Asche von Gemeindemitgliedern der St. Peter’s Catholic Church und der St. Elizabeth Ann Seton Mission Church sowie deren engsten Familienangehörigen und ehemaligen Geistlichen von St. Peter’s. Zu den engsten Familienangehörigen zählen Ehepartner, Kinder und Stiefkinder sowie weitere im selben Haushalt lebende Familienmitglieder. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Genehmigung des Pfarrers.

Management


Die Verwaltung, der Betrieb und die Instandhaltung des Kolumbariums obliegen letztendlich dem Pfarrer von St. Peter, der dabei vom Kolumbarium-Beirat („der Beirat“) beratend und unterstützt wird. Der Beirat besteht aus fünf Laienmitgliedern der Gemeinde, die nach Fertigstellung des Kolumbariums ein Jahr lang im Amt sind. Anschließend übernimmt der Finanzausschuss die Beratung des Pfarrers in allen Fragen der Kolumbariumsverwaltung. Eine oder mehrere vom Pfarrer ernannte Personen sind für die Überwachung des laufenden Betriebs des Kolumbariums verantwortlich.

Purchase of Niches


Um eine Urnennische zu erwerben, muss eine berechtigte Person im Pfarrbüro ein Antragsformular für eine Urnenbeisetzungsurkunde anfordern. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der vollständigen Zahlung an den Pfarrverwaltungsleiter zu senden. Nach Genehmigung des Antrags wird die Urnenbeisetzungsurkunde ordnungsgemäß ausgestellt und dem Erwerber ausgehändigt. Der Erwerber hat dann das Recht, eine oder mehrere verfügbare Urnennischen auszuwählen. Werden mehrere Anträge am selben Tag genehmigt, richtet sich die Vergabe nach dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs der vollständigen Anträge.


Die Kirche behält sich das Recht vor, Größe, Art, Stil und Material aller Urnen zu beschränken. Die sterblichen Überreste müssen sich in einer zugelassenen Urne oder einem geeigneten, nicht verderblichen Behälter befinden, der in die Nische gelegt wird. Die Außenmaße aller Nischen betragen 30,5 cm Breite x 30,5 cm Höhe x 30,5 cm Tiefe. Jede Nische im Kolumbarium bietet Platz für zwei Urnen, kann aber auch für eine einzelne Urne genutzt werden.


The Certificate of Right of Inurnment grants inurnment rights for the placement of human cremated remains only, the ownership in fee of the land and structure remains with the church. 

Gebühren


Alle Gebühren sind vor der Beisetzung vollständig zu entrichten. Der Kaufpreis einer Urnennische umfasst alle direkt mit der Beisetzung verbundenen Kosten sowie eine Gebühr für die dauerhafte Pflege des Kolumbariums. Nicht enthalten sind die Kosten für die Einäscherung, den Transport und sonstige Kosten außerhalb des Geländes.


Inschrift auf der Gedenktafel


In the interest of maintaining a clean and uniform appearance, all memorial plaques will be engraved in the same style, although unusually long or hyphenated names may require an adjustment in the font size. The inscription shall be limited to the name of the deceased and month and year of their birth and death. No other inscriptions or epitaphs are permitted. An Authorization for Inscription form will be provided by the Committee to be typed or printed in ink, and signed by the person or persons entitled to do so. Arrangement for the inscription will be made by the Committee upon receipt of the completed Authorization for Inscription form and payment in full for the cost of the inscription. The Church shall be responsible only for such errors in the inscription as might be made by the party doing the inscription which deviates from the name and dates filled in on the signed inscription order form.

Blumen und Dekorationen


Für angemessene Blumengestecke wird ausschließlich zum Zeitpunkt der Urnenbeisetzung Platz bereitgestellt. Die Blumengestecke werden spätestens sieben Tage nach der Beisetzung oder sobald sie nach Ermessen der Kirche unansehnlich werden, entfernt. Künstliche Blumen, Bilder, Artefakte, Totenlichter, Geschirr, Spielzeug oder ähnliche Dekorationen sind nicht gestattet. Solche Dekorationen werden bei Entdeckung ohne Benachrichtigung des Eigentümers entfernt. Obwohl diese persönlichen Erinnerungsstücke den Besuchern des Kolumbariums Trost spenden können, wirkt ihr Gesamtbild störend und kann in manchen Fällen die Sicht auf die umliegenden Nischen beeinträchtigen.


Assignment or Transferring of Rights


Möchte der Käufer seine Rechte an der hiermit gewährten Urnenbeisetzung abtreten oder übertragen, so hat er der Kirche den Namen oder die Namen des Abtretungsempfängers mitzuteilen. Die Kirche behält sich das Recht vor, die Zustimmung zu einer solchen Abtretung oder Übertragung aus beliebigen Gründen, die sie nach eigenem Ermessen für angemessen hält, zu verweigern. Nischeninhaber dürfen ihre Urnenbeisetzungsrechte nicht auf dem freien Markt weiterverkaufen.

Entfernung nach der Internierung


Wenn die Eigentümer oder die als „nächste Angehörige“ benannten Personen nach der Beisetzung den Wunsch haben, die Asche vollständig aus dem Friedhof zu entfernen


Columbarium, that request must be in writing, setting forth the reasons and circumstances for the request, including the authority of the person making the request. If such request is granted, the entire amount of the fee and the certificate shall be forfeited and all rights of inurnment shall cease. Therefore the niche shall become and be available for designation by the Church for the use of other members or persons eligible under the terms of these rules, policies, and regulations.


Für den Fall, dass das Kolumbarium zur Erhaltung seiner Unversehrtheit repariert werden muss, erklärt sich der Inhaber des Nischenzertifikats damit einverstanden, dass die Asche der Verstorbenen bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten vorübergehend entfernt wird.

Perpetual Care Fund


Ein bestimmter Betrag aus dem Verkauf jeder Nische wird auf einem Konto bei der Catholic Foundation of North Georgia als dauerhafter Pflegefonds für die Instandhaltung und laufende Wartung des Kolumbariums hinterlegt.


Relocation of Columbarium


Das Recht auf Urnenbeisetzung bleibt bestehen, solange das gegenwärtige Kirchengebäude steht und von der Kirche als Hauptgottesdienststätte genutzt wird. Sollte das gegenwärtige Gebäude verkauft oder abgerissen und ein neues Kolumbarium an einem anderen Standort errichtet werden, hat jeder Nischeninhaber Anspruch auf einen gleichwertigen Urnenplatz. Die Kosten für den Umzug trägt die Kirche. Wird die St.-Peter-Kirche aufgelöst und kein neues Kolumbarium errichtet, sucht das Erzbistum eine geeignete Grabstätte für die Überführung der Urne. In diesem Fall benachrichtigt die Kirche die Nischeninhaber oder deren Erben über die geplante Überführung der Urne an eine alternative Grabstätte. Sollten die Inhaber oder deren Erben mit der neuen Grabstätte nicht einverstanden sein, haben sie 90 Tage Zeit, die Urne abzuholen. Wenn innerhalb dieser Frist keine der genannten Personen die Asche abholt oder innerhalb dieser Frist niemand erreichbar ist, hat die Kirche das Recht, die Asche an den alternativen Beisetzungsort zu überführen. Die Gebühren für die Urnenbeisetzung werden nicht erstattet.

Änderungen und Ergänzungen


Modifications - Special situations may arise in which the enforcement of a rule may impose unnecessary hardship. Therefore, upon recommendations of the pastor, the Committee may make exceptions, suspensions or temporary modifications in any of these rules and regulations when the same appear advisable. Such temporary exception, suspension or modification shall in no way be construed as waiver of the general application of such rule.


Änderungen - Der Ausschuss kann jederzeit neue Regeln und Vorschriften erlassen oder eine Regel, Vorschrift oder einen Artikel, Abschnitt, Absatz oder Satz dieser Regeln und Vorschriften ändern, ergänzen oder aufheben, vorausgesetzt, dass eine solche Änderung, Ergänzung oder Aufhebung erst nach Ratifizierung durch den Ausschuss wirksam wird.


Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieser Verordnung von den zuständigen Behörden ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen gültig und wirksam, außer insoweit, als die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht gegeben ist.


The above rules may, from time to time, be amended by the Church and all such Amendments shall be available in the Church office. All rules & regulations of St. Peter’s Church Columbarium are subject to the applicable laws of the State of Georgia.